Immobilienverkauf - Beitragsberechnung freiwillig GKV versichert
vom 10.9.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Ich werde zukünftig freiwillig gesetzlich versicherter in der GKV sein. Für die Beitragsberechnung in der GKV zählt bekanntlich unter anderem auch das Einkommen aus Vermietung/Verpachtung und Vermögenseinkünfte. ... Wenn ich zukünftig als freiwillig Versicherter in der GKV (als nicht gewerblicher Vermieter) Teile dieser Immobilie oder Felder verkaufe, wird der Verkaufsgewinn hieraus als Einkommen zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags / Pflegekassenbeitrags herangezogen, falls ja, gilt dann der Termin der Grundbucheintragung oder der wirtschaftliche Übergang laut Kaufvertrag oder der Geldeingang auf meinem Konto?