Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht für Sie derzeit leider nicht. Eine Statusfeststellung durch die AOK/DAK oder die deutschen Rentenversicherung hilft Ihnen ebenfalls nicht.
Ich sehe als einzige Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, dass Sie für ein Jahr in ein Land mit allgemeinverpflichtender gesetzlicher Krankenversicherung umziehen (z. B. Portugal, Schweiz, Österreich, Großbritannien). Wenn Sie dann nach Deutschland zurückkehren, müssen Sie als Pflichtmitglied in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 a) SGB V). Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt in diesem Fall nicht (§ 6 Abs. 3a Satz 4 SGB V).
Eine andere Möglichkeit, die Kosten zu senken, ist der Wechsel in den sog. Basistarif der privaten Krankenversicherung. Da Sie diesen (für Kranken- und Pflegeversicherung ca. 960 €) von Ihrer BU-Rente nicht bezahlen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie sich vom Sozialamt Ihre Hilfebedürftigkeit bescheinigen lassen. Dann werden für Sie die Kosten des Basistarifs um 50 % reduziert.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
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