Miteigentum an Garagenhof, Überführung in eine GbR und Entscheidungsfindung
vom 6.5.2022
für 120 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Es gibt die Übereinkunft, dass die Stellplätze zwar durch die "ideellen Eigentümer" genutzt werden könnten (also aus der offiziellen Vermietung herausgenommen werden könnten), dann müsste dieser sich aber in Höhe der sonstigen Mietzahlungen per Umlage beteiligen (also quasi selber eine Miete zahlen). ... Weiterhin haben einiger der Eigentümer sich überlegt eine GbR zu gründen (und für diese einen Verwalter zu bestellen). ... Sollte ich gegen diese Formulierung vorgehen, da sie sonst in der Form bindend ist, dass ich der GbR somit "stillschweigend" (mangels Widerspruch) beigetreten bin?