Wasserschaden in WEG / Haftplicht und Gebäudeversicherung verweigern Zahlung
vom 27.9.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Ich bin Wohnungseigentümer in einer WEG. Wohnungseigentümer ein und zwei Etagen unter mir meldeten Feuchtigkeit in Decken, Wänden und Möbeln an die Hausverwaltung. Im Verdacht ist meine Waschmaschine, die sich direkt darüber befindet.