Wir am 17.11.2023: „Bezüglich der Grundsteuer würde ich gern eine Erklärung dazu erhalten, wieso die Summe für die Wohnung im Jahr 2021 (879,48 €) so viel höher ist als im Vorjahr (360,64€) bzw. der Summe der umlegbaren Kosten für Gewerbe (518,88€) und Wohnungen (360,64€) im Jahr 2020 entspricht. ... Leider erschließt sich mir immer noch nicht, wieso in den Abrechnungen zuvor die Grundsteuer nach Gewerbe und Wohnungen getrennt berechnet und umgelegt wurde – bzw. warum in der Abrechnung 2021 die gesamte Grundsteuer nur auf die Wohnflächen umgelegt wurde. ... Sollte die Gebäudenutzfläche in der Abrechnung angesetzt werden, so zahlt der Eigentümer alle Kosten, welche bei dieser Umlage auf Teileigentum und Gemeinschaftseigentum anfallen.