WG-Zimmer Untermietvertrag kündigen. Mit welcher Frist?
vom 30.10.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Der Vertrag erstreckt sich über ein unmöbliertes Zimmer und die Mitbenutzung der möblierten Anteile an der Wohnung. ... Die ist berechtigt, folgende Räume und Einrichtungen der Vermieterin mitzubenutzen: Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, Bad, Gästetoilette und Abstellnischen im 1. OG des Hauses; zudem Waschküche (Waschmaschine), Trockenraum, Keller und Fahrradabstellplatz im EG, Garten.