Wohnrecht auf Lebenszeit - Pflegeheim - Hauseigentümer tauscht Türschloss aus
vom 27.7.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Der neue Hauseigentümer ist ihr minderjähriger Enkel, da ihre Tochter verstorben ist. Vertreten/Vormund wird dieser durch dessen Vater (geschiedener Ehemann der Tochter). ... Das ist unsere Frage, was können wir ihm schreiben, damit er begreift und erkennt in welche Lage er sich mit seinem Verhalten bringt und was die rechtlichen Folgen wären.