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41 Ergebnisse für vermieter kaution versicherung verfügung

Miete, Rückzahlung Kaution, Fälligkeit
vom 5.7.2025 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Für eines dieser Dinge, einen Parketschaden, ist eine Versicherung hinzugezogen worden, um den Schaden zu regulieren. ... Ich frage mich an dieser Stelle, ob ich den Vermieter auf § 548 BGB hinweisen soll und nach der Rückzahlung der Kaution bitten soll. Oder ist die Frist für die Rückzahlung der Kaution mit dem Beauftragen der Kaution verlängert worden, so dass dieser warten kann, bis die Versicherung den Schadensfall abgewickelt hat.
Betriebskostenabrechnung, schleppende Bearbeitung v. DMB
vom 4.5.2025 für 85 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Wir werden immer wieder vertröstet, der Vermieter schickt die geforderten Unterlagen nicht oder die zugesandten Unterlagen stimmen nicht mit der Betriebskostenabrechnung überein. ... Jetzt bekommen wir vom DMB, alle vom Vermieter zugesandten Belege und sollen auf Wunsch des DMB die Betriebskostenabrechnung, die beanstandteten Positionen mit den Rechnungsbelegen abgleichen.
Erste eigene Wohnung
vom 27.12.2023 für 37 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Dem Mieter werden vom Vermieter für die Mietzeit Schlüssel gemäß Übergabeprotokoll ausgehändigt. ... Mieter und Vermieter verzichten gegenseitig für ein Jahr auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. ... Der Vermieter ist verpflichtet, die Sammelheizungsanlage vom 1.
Wohnmobil Kaution einbehalten
vom 13.7.2023 für 130 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter hat die Kaution (1000,-- €) einbehalten, da am Fahrzeug Schaden vorlägen. ... Von diesem Betrag wurde von der VGH Versicherungen abzüglich der Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,-- € ein Betrag in Höhe von 1.800,--€ gezahlt. ... Gilt dann mein Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution weiterhin?
Schaden am Wohnmobil
vom 15.9.2022 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich bekam eine Vorgangsnummer, und die Mitteilung das es noch was andauern könnte, bis die Versicherung sich meldet. Ich informierte den Vermieter des Wohnmobils das ich den Schaden gemeldet habe. ... Nun wurde unsere Kaution einbehalten, und ich soll nun noch knapp 500€ nachzahlen.
Mietvertragsklausel Schadensfall rechtens?
vom 5.1.2021 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, im Mietvertrag der möbilierten (Ferien)wohnung, die wir übergangsweise gemietet haben, steht unter dem Punkt Kaution: "Bei Beschädigung der Einrichtung, des Inventars wird der Anschaffungspreis mit der Kaution oder HPV des Mieters verrechnet." Nun ist ein Schadensfall eingetroffen (großer Fleck auf dem Sofa - nicht zu reinigen) und der Vermieter will, dass wir ein neues Sofa kaufen. Das Sofa ist ~8 Jahre alt (Neuwert ~1000€) und die Versicherung wird, nehme ich an, den Zeitwert erstatten.
Kaution wird unterschlagen
vom 5.1.2020 für 54 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Zu Beginn des Mietverhältnisses mit meinem "Untervermieter" habe ich eine Kaution ich Höhe einer Monatsmiete an diesen (also nicht an den eigentlichen Besitzer der Wohnung) entrichtet und ab diesem Zeitpunkt meine Miete monatlich ebenfalls an ihn gezahlt. ... Ich muss diesen Monat rückwirkend eben jene Zahlungen an meinen nun neuen Vermieter (den Besitzer der Wohnung) entrichten und bin auf das Geld angewiesen. ... Was kann ich tun, greift hier meine Rechtsschutz Versicherung?
Kündigung wird nicht anerkannt
vom 30.4.2017 80 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Das ging so weit, dass nach Aussage meines Vermieters (Sachverständiger für Baumängel) ein Notauszug anstünde, so dass erhebliche Trockungs- und Sanierungsmassnahmen stattfinden sollten (Kostenübernahme durch Versicherungen). Da das Wasser von außen (Kanalisation) in das Haus eingedrungen ist, war meine Versicherung nicht zuständig. Nun stellt sich raus, das der Vermieter keine Versicherung hat und mir auch gleich mitteilte, dass er in keinster Weise bereit sei auch nur...
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. (heute, 3 Tage nach dem letzten Anruf) finden wir ein Kuvert im Briefkasten, auf dem handschriftlich vermerkt ist: „Einwurf per Bote, 16.2.2015, 22:25", darin befindet sich ein Schreiben vom Vermieter datiert auf den 16.2. mit folgendem Text (Anmerkungen von uns in Klammern): „Sehr geehrte…, da leider sämtliche Gespräche und Einigungsversuche meinerseits von Ihnen abgelehnt wurden bin ich nun gezwungen diesen Weg zu gehen.
***Mietvertrag - Haus mit Garten*** Prüfung aus Sicht eines Mieters
vom 16.11.2014 40 € Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
Wird ein Schlüssel gebrauchsunfähig, ist dies dem Vermieter mitzuteilen und gleichzeitig der Schlüssel dem Vermieter auszuhändigen.  2.3. ... Werktag des Kalendermo- nats eingehend, kostenfrei auf das vom Vermieter nachstehend angegebene Bankkonto zu über- weisen. ... Dabei ist es Aufgabe des Mieters, mit geeigneten Ver- und Entsorgungsbetrieben entsprechende Lieferverträge nach seinen Bedürfnissen abzuschließen, sofern die Leistungen nicht durch den Vermieter oder durch vom Vermieter beauftragte Versorgungsbetriebe gemeinschaftlich für alle Mieter erfolgt. 5.2 Zu den Wohnkosten gehören insbesondere die Kosten - ; • der Versorgung der Wohnung mit Elektrizität; • der Versorgung der Wohnung mit Gas (soweit vorhanden); • für die Müllbeseitigung; • für die Frisch- und Abwasserversorgung der Wohnung siehe <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetz
Bitte Mietvertrag prüfen!
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kann man bei der Kaution noch hinzufügen, dass diese z. ... Nur weil der Vermieter nachher umbauen will?! ... Ein Recht auf Rücktritt vom Mietvertrag oder ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen derartiger Verzögerungen des Mietbeginns stehen dem Mieter nicht zu, wenn dem Mieter die Mieträume in angemessener Frist zur Verfügung gestellt werden können. § 2 Mietzeit und Kündigung 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 01.05.2014 und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Übergabeprotokoll Auszug Mieter
vom 4.7.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Habe als Vermieter eine Wohnung abgenommen und einen durch die Mieter verursachten Wasserschaden im Laminat nicht bemerkt ,da dieser durch Farbeimer versteckt wurde. ... Versicherung zahlte nur die Hälfte ich zog den Restbetrag von der Kaution ab. Jetzt klagt der Mieter die von der Kaution abgezogene Hälfte ein.
Vermieter fordert 435€ für Renovierung nach Wasserschaden
vom 12.4.2013 73 € Historischer Preis
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Der Vermieter versicherte uns, dass seine Versicherung für die Beseitigung der Schäden aufkommen würde. ... Wir bekamen nach Abschluss der Arbeiten einen Brief vom Vermieter, in dem er anführt, dass seine Versicherung nur 1200€ von den 2385€, die die Renovierung gekostet hat, übernehmen wird. ... In meinem Antwortbrief führte ich an, dass er als Vermieter nach §535 BGB verpflichtet ist, uns die Mietsache in einem angemessen Zustand zur Verfügung zu stellen und sie auch in diesem Zustand zu erhalten.
Haftpflichtschaden - Waschbecken
vom 1.10.2012 40 € Historischer Preis
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Ich habe den Schaden meiner Haftpflichtvers. gemeldet, und diese scheint auch bereit zu sein, zu regulieren, hat allerdings mit meinem ehemaligen Vermieter noch keinen Kontakt aufgenommen. ... So weit ich weiss, steht dem Geschädigten nur der Zeitwert als "Ersatz" zur Verfügung, bzw. wird von der Versicherung ausgezahlt. Darf mein ehemliger Vermieter den kompletten Neuwert von der Kaution abziehen?
Mieterschaden
vom 23.7.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Mit der Versicherung des Mieters habe ich rumgefeilscht, sie hat aber letzten Endes nur ca. 1000€ bezahlt. Den Rest habe ich von der Kaution einbehalten, was der Vermieter mir jetzt übel nimmt. ... 4) Kann die Versicherung durch ein Gutachten den Preis des Laminats bestimmen, obwohl der Handwerker meines Erachtens nach einen fairen Preis verlangt hat?
Kündigung und Vermieterpfandrecht
vom 28.7.2011 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe von 09/2009 bis 05/2010 einen Wohnraum angemietet und konnte aufgrund einer plötzlichen Erkrankung und diversen Streitigkeiten mit Krankenkasse und Versicherung meine Mieten zwischen 01/2010 und 05/2010 nicht mehr bezahlen. ... Die Kaution von 780,00 € wurde beglichen. ... Ich habe meinen Vermieter mehrmals schriftlich aufgefordert eine Forderungsaufstellung zuzusenden und mein Eigentum herauszugeben. seit 11/2010 meldet er sich gar nicht mehr.