Heckenhöhe durch Vermieter
vom 13.5.2025
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Meine Vermieter(in – sie hat das Sagen) will dem nicht zustimmen, und zwar rein aus Prinzip (und lässt auch im Spätfrühling und Sommer rückschneiden, und zwar nur vertikal). ... Die Nutzungsrechte der gemeinschaftlichen Außenflächen sind nur unbestimmt benannt, in den Regelungen, auf die verwiesen wird, findet sich weder implizit noch explizit etwas dazu im Mietvertrag: „Der Mieter ist berechtigt, Gemeinschaftsflächen, wie Hausflur und Grundstück gemäß Vereinbarung und der Hausordnung mitzubenutzen." ... Sämtliche Kommunikation erfolgt auf Wunsch der Vermieter über einen Vollmachtnehmer, und zwar ausschließlich formell - niemals auf einer persönlichen und mitmenschlichen Ebene.