Einen schönen guten Tag, ich darf meiner Vermieterin einen Nachmieter vorschlagen und ich möchte ihr jemanden vorschlagen, der meine Möbel zu einem angemessenen Preis (kein Wucher) übernimmt. Ich habe bereits eine Ablösevereinbarung verfasst, jedoch würde ich gerne prüfen lassen, ob diese "wasserdicht" ist, sodass der Nachmieter auch wirklich nicht auskommt die Ablöse zu zahlen, sobald er den Mietvertrag unterschreibt. ... Der Gesamtpreis ist zahlbar auf folgendes Konto: Kontoinhaber:xxxxxxxxxxxxxx IBAN:xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx BIC: xxxxxxxxxx Name der Bank:xxxxxxxxxxxxxxx § 3Die Kaufgegenstände befinden sich in der Wohnung xxxxxxxxxx, 81xxxxxxx München. § 4Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände in der Wohnung verbleiben. § 5Das Eigentum an den Kaufgegenständen geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Käufer über. § 6Der Käufer hat die Kaufgegenstände eingehend besichtigt, diese sind gebraucht.