Mietvertrag Formulierung Schönheitreparaturen
vom 23.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Renovierungen sind beim Auszug in jetziger Farbe (weiß, Bad gelb weiß) in guter Qualität (Naßabrieb 1 und Deckkraft 1) auszuführen. ... oder c) Kann man das auch so verstehen, dass für den Fall, dass gem § 11 bei Auszug Schönheitreparaturen fällig sind, diese dann wie bei Einzug wieder in weiß auszuführen sind? Kann man die Feststellung: „Renovierungen sind beim Auszug in jetziger Farbe durchzuführen" auch so deuten, dass für den Fall, dass bei Auszug –in Kenntnis von -§ 11– nur dann Renovierungen notwendig sind, wenn der Zustand es erfordert.