Nun stellt sich die Frage, ob ich die im Vertrag hinterlegten Schönheitsreparaturen zum Mietende ausführen muss. ... Der Nachweis über laufend durchgeführte Schönheitsreparaturen ist durch den Mieter zu erbringen. d.Der Mieter ist bei Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, wenn die oben genannten Fristen, seit der Übergabe der Mietsache bzw. seit den Ietzten durchgeführten Schönheitsreparaturen verstrichen sind. e.Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Fachbetriebes an den Vermieter zu zahlen. ... Der Mieter kann sich von dieser anteiligen Verpflichtung dadurch befreien, indem er vor dem Ende des Mietverhältnisses die Schönheitsreparaturen in fachmännischer Qualitätsarbeit selbst durchführt. f.Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen.