Vergleichsmiete im Mieterhöhungsverlangen, hier: kleinere Abweichung relevant?
vom 14.8.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mustafa Hashimi / Bremen
Ein Abschlag von 0,23 Euro (es geht um Fussbodenbeläge in der Wohnung) wurde also nicht berücksichtigt Der Vermieter wurde in zwei Schreiben durch mich darauf hingewiesen, ebenso dass ich aufgrund nicht korrekter Vergleichsmiete derzeit keine Zustimmung zur Mieterhöhung geben könne. ... Angesichts bisheriger Erfahrungen mit dem gewerblichen Vermieter möchte ich aber meine Rechte und Möglichkeiten wahren, soweit es geht.