von Rechtsanwalt Robert Weber
Ich bin Hauptmieter einer Miet-Wohnung und habe diese möbliert auf ein Jahr befristet an eine Privat-Person untervermietet (ich selbst wohne derzeit nicht dort) und dafür folgende Vertragsvorlage verwendet: http://studays.de/de/wohnen/ratgeber-miete/10 http://studays.de/de/download/21 Nun (nach ca. 9 Monaten nach Untermietvertragsbeginn, also drei Monate vor dem offiziellen Vertragsende) habe ich erfahren, dass die Befristung einer Begründung (Eigenbedarf) bedarf, die schriftlich im Vertrag festgehalten werden muss, da sie sonst angeblich ungültig sei (und der Untermietvertrag somit dann auf unbestimmte Zeit läuft). ... Leider finde ich (momentan) meinen Untermietvertrag nicht mehr- kann ich Probleme bekommen, falls ich ihn nicht finde und es zu einem Rechtsstreit mit dem Untermieter kommt oder kann ich mich notfalls auf den Vertrag des Untermieters beziehen?