Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen in Zusatzvereinbarung
vom 3.9.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Bei Beendigung des Mietvertrages Wie schon unter Punkt 1 dieser Vereinbarung ausgeführt, wollen Mieter und Vermieter insbesondere in diesem Falle keine Auseinandersetzungen. ... Diese Basis bildet die Grundlage, nach welcher dann der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter abrechnet.