Gefahr von Schadenersatz bei Wegfall von Gründen einer Eigenbedarfskündigung
vom 22.7.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Wir haben unserer studierenden Tochter im Rhein-Main-Gebiet eine kleine Wohnung erworben, weil bezahlbarer, kleiner Mietraum kaum zu finden ist. Dem in der Wohnung wohnenden Mieter haben wir mit einer festgestellten 9-monatigen Frist, wegen Eigenbedarfs gekündigt. Der Mieter hat nicht widersprochen und ist etwa 5 Monate vor Ablauf der Frist ausgezogen. - Die Wohnung ist in einem erbärmlichen Zustand und erfordert eine komplette Sanierung, die aktuell läuft.