Wohnung mit Möbeln vermieten
vom 29.8.2021
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
Wir möchten gerne vertraglich festlegen, dass diese drei Möbelstücke Teil der Wohnung sind, das bedeutet der Vermieter muss uns informieren, wenn er die Möbel aus der Wohnung entfernen will. Es gibt darüber hinaus noch andere Möbelstücke, wie z.B. einen Schlafzimmerschrank und Kommoden, die wir jedoch den Mietern schenken möchten. ... Ist es sinnvoller dies in einer Zusatzvereinbarung festzuhalten und wenn ja wie?