Zu Wohnzwecken wird vermietet zur Nutzung durch 2 Personen in xxxxxx die im Sondereigentum des Vermieters stehende Eigentumswohnung xxxxxx der Eigentümergemeinschaft bestehend aus: xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx xxxxxx 2. ... Umzulegende Betriebskosten Neben der Miete werden, soweit sie anfallen, folgende Betriebskosten - wie in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) näher bezeichnet - umgelegt: a) laufende öffentliche Lasten des Grundstücks; b) Kosten der Wasserver- und Abwasserentsorgung; c) Heizungs- und Warmwasserkosten; d) Kosten für den Betrieb des maschinellen Personenaufzuges; e) Kosten der Straßen- und Gehwegreinigung, Winterdienst und der Müllabfuhr; f) Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung; g) Kosten der Gartenpflege; h) Kosten der Allgemeinbeleuchtung; i) Kosten der Schornsteinreinigung; j) Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung; k) Hausmeisterkosten; l) Kosten des Betriebes der Gemeinschaftsantennenanlage und/oder des Betriebes der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage m) sonstige Betriebskosten, z.B. für Rohr- oder Dachrinnenreinigung, für Wartung / Prüfung von Feuerlöschgeräten, RWA-Anlagen oder Blitzableitern, Wartung / Prüfung von Lüftungsanlagen u.a. gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen, Legionellenprüfung des Trinkwassers, Nutzerwechsel/Schätzungsgebühren Abrechnungsfirmen. 2. ... Die beim Auszug des Mieters für eine Zwischenablesung der Messgeräte für Warm- und Kaltwasser und Heizung sowie für die Kostenaufstellung auf Vor- und Nachmieter anfallenden Kosten trägt der Mieter.