Frage zur Kündigungsfrist als Untermieter
vom 19.6.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend. ... Bis wann muss ich Miete zahlen?