Haftung für Rückbau von mieterseitigen Einbauten durch Kinder
vom 15.2.2017
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Wibke Türk / Norderstedt
Hallo, meine Mutter ist 88jährig im November in ein Pflegeheim gekommen. Die Wohnung wurde gekündigt, sie hatte die Kündigung selbst unterschrieben. Die Wohnungsgesellschaft fordert die Entfernung von Fliesen in Bad und Küche sowie die Entfernung von Holzdecken und einer Styropordecke.