Dürfen Heiz- und Warmwasserenergiekosten nach Miteigentumsanteil umgelegt werden?
vom 26.2.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Sehr geehrte Dame / sehr geehrter Herr, laut einem Beschluss der Eigentümerversammlung im Dezember wurde folgendem Sachverhalt zugestimmt: "Die monatlichen Hausgeldzahlungen aller Sonder- und Teileigentümer entsprechen nicht mehr den aktuellen Kostenpositionen. ... Frage: Darf mir die Hausverwaltung diesen Anteil so pauschal in Rechnung stellen??