Mietvertrag - Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 24.9.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Sehr geehrte Damen und Herren, da bei mir zeitnah ein Auszug aus einer Mietwohnung bevorsteht, würde ich gern Klarheit bezüglich der Schönheitsreparatur Klausel aus meinem Mietvertrag aus 2017 klären. ... Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen: - in Küchen, Bädern, Duschen alle 5 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen und der Außentüren von innen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre durchzuführen - in Wohn- und Schlafzimmern, Fluren. alle acht Jahre Dielen und. ... Lediglich das Zuspachteln von Bohr/Nagel Löchern oder auch das Streichen von Wänden, Türen, Heizkörpern, Rohren und Fenster, wenn diese, der Zeit geschuldet, "abgenutzt" sind?