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188 Ergebnisse für auszug renovierungspflicht fenster bad

Mietvertrag - Schönheitsreparaturen bei Auszug
vom 24.9.2024 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, da bei mir zeitnah ein Auszug aus einer Mietwohnung bevorsteht, würde ich gern Klarheit bezüglich der Schönheitsreparatur Klausel aus meinem Mietvertrag aus 2017 klären. ... Die Schönheitsreparaturen sind nach Ablauf folgender Zeiträume durchzuführen: - in Küchen, Bädern, Duschen alle 5 Jahre dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen und der Außentüren von innen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre durchzuführen - in Wohn- und Schlafzimmern, Fluren. alle acht Jahre Dielen und. ... Lediglich das Zuspachteln von Bohr/Nagel Löchern oder auch das Streichen von Wänden, Türen, Heizkörpern, Rohren und Fenster, wenn diese, der Zeit geschuldet, "abgenutzt" sind?
Renovierung beim Ende der Miete notwendig?
vom 16.2.2023 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich würde gerne wissen, welche Pflichten habe ich nun tatsächlich bei Auszug. ... Kommt der Mieter trotz Nachfristsetzung einer bei Vertragsende bestehenden Renovierungspflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und die hierfür erforderlichen Kosten, einen evtl. ... Fenster, Toilettenanlagen), Fußböden sind bei Auszug, soweit erforderlich, fachgerecht zu reinigen. 4.
Schönheitsreparaturen ohne Renovierungsbedarf
vom 19.10.2022 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
In der vertrag steht: (1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. (2) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. Die Schönheitsreparaturen an den Innenseiten von Fenstern und Außentüren, an Innentüren sowie an Heizkörpern einschließlich Heizrohre sind im Allgemeinen alle 10 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Konnten Sie bitte einschätzen, ob ich wirklich die ganze Wohnung beim Auszug streichen muss?
Vermieter saniert Wohnung im Anschluss an Auszug: Renovierung?
vom 11.10.2021 für 38 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Zustand war bereits damals veraltet (Fenster 1980; Türen, Bad/Küche aus 50/60er Jahren). Der Mietvertrag sehr eine Renovierungspflicht (Innenanstrich Türen, Fenster, Leistungen, Wände) mit Fristen vor, die wohl mit der Einschränkung "in der Regel" wirksam ist. ... Nun soll die Wohnung nach meinem Auszug umfassender renoviert werden, weshalb mir der Verwalter eine Abstandszahlung von 500 Euro vorgeschlagen hat: "Sehr geehrte Frau ..., am 30.09.2021 hatte mein Kollege, Herr Werle, die Vorbegehung Ihrer Wohnung durchgeführt.
Mietvertrag / Renovierung / Reparaturklausel
vom 23.6.2021 für 40 €
Dies ist im Allgemeinen nach folgenden Zeitabständen der Fall: in Küchen, Bädern und Duschenalle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toilettenalle 5 Jahre, in allen anderen Nebenräumenalle 7 Jahre. Die Erneuerung der Innenanstriche von Fenstern sowie der Anstrich von Türen, Heizkörpern, Versorgungsleitungen und Einbaumöbeln ist im Allgemeinen nach 6 Jahren erforderlich. ... Teppichböden sind beim Auszug fachgerecht zu reinigen. 2.
Schönheitsreparatur trotz (geplanter) Modernisierung?
vom 13.4.2021 für 58 €
Welche Kosten könnte die Vermieterin in Rechnung stellen, wenn ich einer möglichen Renovierungspflicht nicht nachkomme? ... Fristenplan Während der Nutzungszeit hat das Mitglied die Schönheitsreparaturen (Ziffer 5 Abs. 2 der Allgemeinen Vertragsbestimmungen) jeweils spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Wohnküchen spätestens alle 2 Jahren In Koch-/ Eßküchen oder Kochnischen spätestens alle 3 Jahre In Bädern und in Räumen mit Duschanlagen spätestens alle 3 Jahre In Wohn- und Schlafräumen spätestens alle 5 Jahre In Fluren, Dielen und Aborten spätestens alle 5 Jahre In sonstigen Nebenräumen spätestens alle 7 Jahre Abweichend von Vorstehendem sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper, Versorgungsleitungen und Einbaumöbel in Wohn-/Koch-/ Eßküchen, Bädern und Räumen mit Duschanlagen spätestens alle 4 Jahre durchzuführen. ... Die Genossenschaft kann verlangen, daß Einrichtungen beim Auszug zurückbleiben, wenn sie das Mitglied angemessen entschädigt.
Schäden bei Auszug aus Mietwohnung
vom 18.9.2020 für 98 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Ich hatte dabei ein Wohnungsübergabeprotokoll ausgefüllt, in dem ich die beanstandeten Mängel festgehalten hatte (vor allem verkalkte Bereiche im Bad, ungereinigte Fensterrahmen, Türen mit Kratzern und ungleichmäßigen Verfärbungen. ... Relevante Regelungen darin: Es gibt eine flexible Schönheitsreparaturenklausel: "Im Allgemeinen werden Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: in Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 8 Jahre, in Nebenräumen alle 10 Jahre." ... Heizrohren, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Fußleisten und der offen liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen."
Pauschale Renovierungsklausel / Mietrückerstattung bei Wasserschaden (rückwirkend)
vom 5.3.2020 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Kurzfassung: Die Gesellschaft forderte uns zur pauschalen Vollrenovierung der Wohnung bei Auszug auf, angesichts BGH, VIII ZR 316/06 und BGH, Urt. v. 22.08.2018, VIII ZR 277/16 sind wir aber bzgl. der Legitimität dieser Aufforderung anderer Auffassung. ... Bei normaler Benutzung sind die Schönheitsreparaturen ab Vertragsbeginn gerechnet in • Küche, Bad und WC alle 3 Jahre • für alle übrigen Räume alle 5 Jahre auszuführen. ... Unseren Auszug zum Anlass nehmen könnte, die Wohnung auf usnere Kosten in einen vollrenovierten, weitervermietbaren Zustand zu bringen.
Schönheitsreparaturen Wohnung
vom 7.2.2019 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Wohnung war bei der Übergabe sauber und die Wände und Decken waren frisch gestrichen ("fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt", keine Dübellöcher oder ähnliches), aber ansonsten nicht renoviert (Heizkörper nicht lackiert, Fliesen Bad teilweise kaputt, Bohrlöcher in Fliesen im Bad, Parkettboden verkratz / Gebrauchsspuren offensichtlich sichtbar, Spülkasten Toilette verkalkt etc.). ... Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (1) Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen auf Durchführung von Schönheitsreparaturen frei. (2) Der Mieter verpflichtet sich, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume, der Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. [... ... Ist seit Beginn des Mietverhältnisess [... prozentualer Anteil wenn kein voller Turnus verstrichen ...] . (4) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. [...] (6) Schäden in den Mieträumen hat der Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
Prüfung Schönheitsreparaturklausel
vom 7.9.2018 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hierbei möchte ich Sie bitten, dies insbesondere unter folgenden Aspekten zu prüfen: - Muss ich nach Auszug aus der Wohnung renovieren oder sind die Klauseln dazu ungültig? ... Aufgrund der langen Mietdauer dürfte dies aber kaum relevant sein oder fällt damit die Renovierungspflicht insgesamt? ... Schlafräume/Flure/Dielen/Toiletten: 8 Jahre; für Fenster/Türen/Heizkörper: 10 Jahre; für übrige Nebenräume: 10 Jahre.
Auszug Mietshaus
vom 4.1.2018 32 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Unter Schönheitsreparaturen werden insbesondere verstanden: das fachgerechte Streichen oder Tapezieren der Decken und Wände, das Streichen, Lackieren bzw Lasieren der Fenster (innen) und Türen (Wohnungseingangs- und Balkontüren innen), der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre. Der übliche Turnus für die Durchführung der Schönheitsreparaturen beträgt in der Regel bei Küchen, Duschen, Bädern und WCs 5 Jahre, bei Wohn-, Schlafräumen 8 Jahre, bei Nebenräumen 10 Jahre.
Renovierungspflichten bei Auszug
vom 3.8.2017 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben das gemietete Haus zum 31.08. gekündigt und sind nicht ganz sicher was unsere Pflichten bei Auszug bezüglich Schönheitsreparaturen sind. ... Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und Außentüren von innen. In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen -in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Sind die Schönheitsreparaturen bei Auszug auszuführen?
vom 11.7.2017 54 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Fristenplan a) Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, der Innentüren samt Rahmen, Fenster und Außentüren von innen: 5 Jahre b) Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken: 5 Jahre c) Neuanbringung von Raufasertapeten: 10 Jahre d) Lasieren von Naturholztüren und -fenstern: 10 Jahre Für Arbeiten in Küchen, Wohnküchen, Waschräumen, WC, Bädern und dgl. ... bei Auszug Schönheitsreparaturen durchführen? ... Müssen wir bei Auszug sämtliche Tapeten entfernen?
Renovierungspflicht-Klausel im MV ungültig?
vom 16.6.2017 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken, das Streichen der INnentüren, der Fenster, und Aussentüren von Innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innnerhalb der Wohnung. ... Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: Küche, Bäder, Dusche: alle 3 Jahre Wohn- und Schlafräumen, Fluren Dielen und Toiletten alle 5 Jahre in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre Demgemäß sind die Mieträume in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm nach Ziffer 2 (s.o.) obliegenden Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte." ... FRAGE: Muss ich jetzt bei Auszug Rennovierung bezahlen (insbesondere das Abschleifen von und Neulackieren von Türen und Heizkörpern wäre ja extrem teuer.
Sind Schönheitsreparaturen in einer Wohnung tatsächlich durchzuführen?
vom 20.4.2017 67 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Der Vertrag formuliert bezüglich der Schönheitsreparaturen folgendes: (Zitatanfang) "§ 10 Schönheitsreparaturen 1. a) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen, wenn erforderlich, in der Regel in der nachstehenden Reihenfolge, fachgerecht auszuführen. ... In welchem Umfang sind Schönheitsreparaturen bei Auszug mindestens durchzuführen, wenn man die Bestimmungen der "Besonderen Vereinbarung" beachtet und eine Geldleistung für die "verstrichene Zeit" der Renovierungsfristen vermeiden will? - Stellen die Bestimmungen dieser "Besonderen Vereinbarung" eine ungerechtfertigte Doppelbelastung (Schönheitsreparaturen + unbedingte Endrenovierungsklausel) des Mieters dar, die dazu führt, dass Schönheitsreparaturen bei Auszug gar nicht durchzuführen sind?
Muss ich vor dem Auszug Schönheitsreparaturen/Renovierungen durchführen lassen?
vom 18.7.2016 25 € Historischer Preis
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Muss ich vor dem Auszug Schönheitsreparaturen/Renovierungen durchführen lassen? Auszug aus dem Mietvertrag: § 3 Schönheitsreparaturen (1) Dem Mieter obliegt die fachgerechte Durchführung der Schönheitsreparaturen während der Mietlaufzeit. ... Die Schönheitsreparaturen sind je nach Erforderlichkeit, im Allgemeinen nach folgenden Fristen durchzuführen: Küche, Bad und WC alle fünf Jahre; dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre durchzuführen, in Wohnzimmer, Schlafzimmer, Flur, Diele und Toilette einschließlich der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre; die sonstigen Nebenräume einschließlich der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle zehn Jahre. (2) Diese Fristen beginnen erstmals mit Beginn der Mietzeit.
Mietvertrag eines Hauses / Schönheitreparaturen / individuelle Vereinbarungen
vom 15.10.2015 60 € Historischer Preis
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Bis auf die persönliche Übergabe der Kündigung wurde mit dem Vermieter noch nicht über den Auszug und einer Renovierung gesprochen. ... Erfordelich ist dies im Allgemeinen alle 3 Jahre in Küche, Bad und Dusche, alle 5 Jahre in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten, alle 7 Jahre in anderen Nebenräumen. 2.2 Die Schönheitsreparaturen sin in fachgerechter Arbeit mittlerer Art und Güte auszuführen. ... Bei Auszug sind sämtliche Räume fachmännisch zu streichen.
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vom 23.8.2015 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Grüß Gott, in meinem Mietvertrag steht folgender Passus (wörtlich übertragen) zu den Schönheitsreparaturen: Die Schönheitsreparaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere: Anstrich und , lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtlicher Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände. ... Als angemessene Zeitabstände für die Schönheitsreparaturen gelten: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre in Wohn und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 3 Jahre in anderen Nebenräumen.................................. Bemerkung am Schluss des Mietvertrages vom 19.04.2007 : .....Badewanne + Waschbecken sind neu-alle Zimmer gestrichen und Fenster gerichtet. ------------------------------- Folgende Frage:Was muss ich jetzt beim Auszug an Schönheitsreparaturen durchführen??
Gewerbemietrecht Renovierung
vom 8.4.2015 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe ein Gewerbeobjekt zum Ende des Monats zu übergeben und möchte wissen, welchen Umfang meine Renovierungspflicht hat. ... Unter "Sonstige Vereinbarungen" steht : Das Mietobjekt wird im renovierten Zustand übergeben und ist am Ende der Mietzeit folgend zu übergeben : Decken und Wände in sämtlichen Räumen, auch in Küche und Bädern, sowie Fenster und Türen sind weiss gestrichen zu übergeben.
Renovierung bei Auszug/ anteilig Kosten bezahlen?
vom 13.2.2015 25 € Historischer Preis
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Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere - das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken - das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre - das Anstreichen oder Lackieren der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen, der Fußleisten und Holzgewerke. 4. Der Vermieter ist zur Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht verpflichtet. --> Da wir gekündigt haben zum 31.03.2015, würde ich das so verstehen, dass wir die Küche & Bäder streichen müssten. ... Kommt der Mieter trotz Nachfristsetzung einer bei Vertragsende bestehenden Renovierungspflicht nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, diese Arbeiten selbst in Auftrag zu geben und die hierfür erforderlichen Kosten, einen evtl Mietausfall und alle sonstigen Verzugsschäden vom Mieter ersetzt zu verlangen. --> Versteh ich das richtig, dass, selbst wenn wir die Küche & Bäder jetzt streichen, wir dennoch Geld für die Renovierung des restlichen Hauses bezahlen müssen, obwohl wir bei Einzug eine Komplettrenovierung vornehmen mussten?