Kurz zu den relevanten Daten der UG: - wir sind zwei gleichberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer - eine Ausschüttung ist nicht erfolgt - es sind keine gerichtlichen Prozesse anhängig - die Gesellschaft ist nicht Eigentümer von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten - die Gesellschaft hat ein Anlagevermögen (Laptop, Monitor) i.H. von ca. 1.000,- - es finden aktuell keine aktiven Geschäfte mehr statt und es werden auch keine mehr aufgenommen - das damals eingezahlte Stammkapital beträgt 1.000 EUR - das Unternehmen hat diverse bilanzierte Anlagevermögen wie Laptop, Monitore Als Gesellschafter haben wir mit Rangrücktrittserklärungen i.H. von ca. 3.600 EUR das Unternehmen gestützt. ... Nun endlich zu unseren Fragen: - Ist die Löschung der Gesellschaft gemäß § 394 FamFG auf Grund von Vermögenslosigkeit, wie in https://www.frag-einen-anwalt.de/Loeschung-einer-UG-auf-Grund-von-Vermoegenslosigkeit--f325951.html beschrieben, möglich? - Falls nein, welche Art der Auflösung/Löschung ist einzuschlagen (Liquidiation, Insolvenz), um das Unternehmen aufzulösen?