von Rechtsanwalt Patrick Inhestern
Zur Sachlage: Ich bildete mit meinem Partner bis zum 1.7.2005 eine Bedarfsgemeinschaft in Wohnung 1. Wir trennten uns und jeder nutzte ab 1.7.2005 seine eigene Wohnung, in meiner Wohnung 2 wurde durch den Außendienst der Hartz IV-Kommune versucht mir zu unterstellen, die Wohnung würde nicht genutzt und die Leistungen eingestellt. ... Ich nutze die Wohnung nur unregelmäßig, hier befinden sich aber meine ganzen privaten Sachen, die Wohnung ist komplett eingerichtet, meine gesamte Kleidung etc. befindet sich dort.