ALG1 und PKV
vom 18.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Die Auszahlung des ALG I ist derzeit wegen der Klärung der Krankenversicherung noch nicht möglich. Damit mir die Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu meiner PKV gewährt, muss laut meiner PKV ein vollwertiger Versicherungsschutz bestehen, der dem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. ... Meine PKV schreibt dazu Folgendes: Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich: - In den letzten fünf Jahren bestand keine gesetzliche Krankenversicherung, und - es besteht eine private Krankenversicherung, deren Leistungen der Art und dem Umfang nach denen der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch des Sozialgesetzbuches entsprechen.