Guten Tag, gegeben sei folgendes Szenario: - 30 jähriger Arbeitnehmer X, bisher GKV-pflichtversichert, überschreitet Einkommensgrenze und wird somit freiwillig GKV-versichert - X wechselt in eine PKV, muss jedoch auf Grund einer noch nicht lange genug zurückliegenden Erkrankung einen Risikozuschlag akzeptieren - X bekommt in Aussicht gestellt, nach 2-3 Jahren das Riskio erneut prüfen lassen und bei Nichtvorliegen von neuen Erkrankungen in einen Tarif ohne Risikozuschlag wechseln zu können. ... Nun angenommen X erleidet in diesen 3 Jahren eine neue Erkrankung oder es liegt am Ende ein sonstiger Grund vor, warum ein Wechsel in den günstigeren, risikozuschlagsfreien Tarif nicht möglich sein sollte: Kann X freiwillig in die GKV zurückwechseln? ... Es geht nur darum, ob und wie ein freiwilliger Wechsel nach spätestens 3 Jahren zurück in die GKV möglich ist, unter Berücksichtigung aller Möglichkeiten, also auch des Rechtsweges, sofern erfolgversprechend.