Baurecht, einseitige Vertragskündigung
vom 28.5.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Wir haben der Zimmerei per Einwurfeinschreiben eine Frist von einer Woche gesetzt, die Arbeiten wieder aufzunehmen. Sollte das nicht geschehen, würden wir eine andere Zimmerei beauftragen und die zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. ... Wie können wir sicherstellen, dass die alte Zimmerei später auch wirklich die zusätzlichen Kosten tragen muss?