Branwandbefreiung bei GrenzBeb. Abstands- u. Anbauzwang / Art Baulast n. Beb.Plan
vom 19.1.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Katharina Larverseder / München
Wir haben, weil der neue Nachbar was gegen das neue Fenster (seit 2021, OG-Fenster seit 1999 Bau) im Bad des EG hatte und die Behörde eingeschaltet hat, sollen wir auf einmal beide Fenster zurückbauen, das ist eine grosse Katastrophe. Da das Haus ohne Baugenehmigung bzw. im Mitteilungsverfahren gebaut wurde, soll das Fenster im OG auch kein Bestandsschutz haben!! ... Bad benötigt, weil 4 Kinder und 4 Erw. dort wohnen!