Kein rechtskräftiger Bebauungsplan Gewerbegebiet oder Wohngebiet
vom 23.6.2020
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sollten Sie weiterhin Interessiert sein, sollten Sie sich mit der Gemeinde XYZ (Bebauungsplan) in Verbindung setzten. --------------------- Bedeutet dies nun auch das es nicht endgültig entschieden ist ob es Gewerbegebiet, Mischgebiet oder Wohngebiet ist ? ... und können wir da drauf Einfluss nehmen ob Gewerbe oder Wohngebiet ? ... Unsere Immobilie würden wir natürlich auch gerne vermieten, jedoch durch den nicht vorhandenen Bebauungsplan gibt es ja keine endgültige Entscheidung ob Wohnen oder Gewerbe.