Hammerschlagsrecht - Grundstückszutritt für Arbeiten an Nachbarwand (Grenzwand)?
vom 20.6.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist / Düsseldorf
Schön guten Tag, mich interessiert, ob ich beim Betreten meines Grundstückes für Montagearbeiten an der Grenzwand des Nachbargebäudes drauf bestehen kann, dass mir der Name der bauausführenden Firma genannt, bzw. die Namen der Helfer/Freunde des Nachbarn, die diese Arbeiten ausführen! ... Reparaturarbeiten auf meinem Grundstück tätig sind?