Whg-Sondereigentum/Eigentümergemeinschaft + Nachbarschaftsrecht
vom 12.8.2025
für 58 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Bisher habe ich das Schneiden/Kürzen der Thuja-Hecke (die ich seinerzeit nach dem Kauf als Sichtschutz entlang meines Gartenanteils auf eigene Kosten anpflanzen ließ) selbst gekürzt bzw. beschnitten. ... Da die Kosten einer Gartenbaufirma sehr hoch sind, kam mir die Frage, ob diese Maßnahme evtl. sogar von der Eigentümer-gemeinschaft veranlasst und bezahlt werden müsste. (Der Beschnitt des sehr großen und ausladenden Baumes (der allerdings schon vor meinem Wohnungskauf auf meinem kleinen Gartenanteil stand) wurde in diesem Fall von der Eigentümergemeinschaft veranlasst und bezahlt.)