Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 1 Monat kündbar. Auszug aus dem Vertrag: Für den Fall, dass der Vertriebspartner aus dem Vertragsverhältnis ausscheidet und entgegen den Regelungen dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar, für eigene oder fremde Rechnung, im eigenen oder fremden Namen ein Konkurrenzunternehmen betreibt oder sich an einem beteiligt, ist er verpflichtet dem Immobilienvertrieb die Kosten der Einarbeitung und Schulungsmassnahmen zu ersetzen -bei Ausscheiden vor Ablauf von 2 Jahren mit 10.000,- -bei Ausscheiden vor Ablauf von 3 Jahren mit 7.500,- -bei Ausscheiden vor Ablauf von 4 Jahren mit 5.000,- Dies gilt nur und ausschließlich für den Fall, dass sich der Vertriebspartner nach Vertragsbeendígung als Wettbewerber betätigt. ... Meine Frage wäre: 1. ob ich bei Kündigung dieses Vertrages die Zahlungen leisten muss, oder ob diese Klausel nichtig ist und mit welcher Begründung. 2. muss ich die ordentliche, fristgerechte Kündigung begründen Dank im Voraus und freue mich auf Ihre Antwort.