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4 Ergebnisse für rechnung handwerker nachbesserung anzahlung

Streit mit einem Handwerker für Maler- und Tapezierarbeiten
vom 13.4.2020 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Nach unserer Beschwerde mit entsprechenden Bildern über weiteren losen Putz hat uns der Handwerker noch mal per what’s app mitgeteilt, "Shit, sehr ärgerlich" und "da waren die Wände noch zu feucht" Der Handwerker ist dann gleichentags zu uns gekommen und hat sich die Situation angeschaut. ... Des Weiteren kündigt er mir an, die angefallenen Zeiten in Rechnung zu stellen: 3 Tage, 3 Mitarbeiter - nach telefonischer Aussage ca. 1500 €. ... Hat er das Recht uns seine angeblich gute Leistung und die Arbeitszeiten in Rechnung zu stellen?
Handwerker nach Beginn der Arbeiten seit 1 Jahr nicht mehr erschienen
vom 8.6.2018 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Er bat um eine Anzahlung iHv 1.750€ und sicherte mir eine rasche Erledigung zu. ... Es gab nie eine Rechnung, oder eine Abnahme oder irgend etwas in der Art. ... Ich hätte nicht mal die Möglichkeit zur Lagerung gehabt Meine Frage: Kann der Handwerker nach 1 Jahr die Anzahlung einbehalten -wegen der falschen Teile-, wenn er weder eine Rechnung gestellt hat, noch ein Abnahmeprotokoll hat, noch das Bestellte geliefert hat, noch eine Nachbesserung gemacht hat und dazu 1 Jahr lang auf keinen Anruf oder Mail reagiert hat?
Verjährung von Handwerker-Rechnungen.
vom 18.1.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe eine Frage betreffend Verjährung von Handwerker-Rechnungen hier Elektoinstallation Sachverhalt: 2002: Arbeiten ausgeführt im Dezember 2002 Rechnung vom 20.12.2002 über Euro 4200,-- erhalten im Dez 2002 2003: Anzahlung geleistet am 15.01.2003 nur über Euro 3500,--, da Ausführung teilweise fehlerhaft (Kabelkanäle schief montiert) und Rechnung fehlerhaft (nur fünf Lampen eingebaut, aber sechs berechnet) Mahnung des Handwerkers erhalten im Dezember 2003 Reklamation der Ausführung und der Rechnung im Dezember 2003 2004: teilweise Nachbesserung der Kabelkanäle im März 2004 2006: neuerliche Mahnung des Handwerkers im Dezember 2006 mit dem Hinweis, dass keine Garantie mehr bestehe und nun endlich die Rechnung von 2002 bezahlt werden soll.