Hallo, ich habe eine Frage betreffend Verjährung von Handwerker-Rechnungen hier Elektoinstallation Sachverhalt: 2002: Arbeiten ausgeführt im Dezember 2002 Rechnung vom 20.12.2002 über Euro 4200,-- erhalten im Dez 2002 2003: Anzahlung geleistet am 15.01.2003 nur über Euro 3500,--, da Ausführung teilweise fehlerhaft (Kabelkanäle schief montiert) und Rechnung fehlerhaft (nur fünf Lampen eingebaut, aber sechs berechnet) Mahnung des Handwerkers erhalten im Dezember 2003 Reklamation der Ausführung und der Rechnung im Dezember 2003 2004: teilweise Nachbesserung der Kabelkanäle im März 2004 2006: neuerliche Mahnung des Handwerkers im Dezember 2006 mit dem Hinweis, dass keine Garantie mehr bestehe und nun endlich die Rechnung von 2002 bezahlt werden soll.