Hallo, Ich benötige dringend einen fachlichen Rat.Zum Sachverhalt:Ich habe eine Inhaberin einer o.g Firma auf Herausgabe Verklagt,Des durch mich an sie gezahltes Geldes (3900 Euro)aufgrund dessen unberechtigter Mahnungen (Jahr 2016) an meine Mutter .die dame hatte behauptet und behauptet immer noch ,das sie einen Anspruch auf insgesamt ca 7000 Euro hat ,aufgrund eines Vertrages mit meiner Mutter.alter Vertrag (2008 -2012) ,einmalig Zahlung (kein Vertragsabschluss)indem meine Mutter an die erneut im 2014 ca 7000 Euro bezahl hat Weil meine Mutter wollte das ich diese Schule besuche,ohne mein Einverständnis ohne Abschluss eines Vertrages und ausdrücklich nur für ein Jahr und das hat sie sofort komplett beglichen.Laut der Dame ,konnte meine Mutter das Geld nicht zurück erhalten,obwohl ich die Schule nicht besucht habe .das ist ok ,nun im nächsten Jahr also 2015 hat sie zu mir gesagt das ich und meine Mutter noch für das nächste Jahr 2016 zahlen müssen,weil wir hätten eine Kündigung,(welche sogar im April 2015 )nicht mehr möglich war ,einreichen müssen ,was wir nicht taten.Daraufhin habe ich ihr eine Lastschriftermachtigung erteilt,2 Monatsbeiträge habe Bar bezahlt. ... 2 Konklusion aufgrund das ich die Zahlungen übernommen habe,habe ich laut der Anwältin und der Richterin,eine Vereinbarung mit meiner Mutter getroffen,aus welcher nun ich der Vertragspartner bin ,in die Zahlungen waren meine Pflichten aus dem Vertrag, Ich kann die beiden gleichzeitig Konkurriernden Argumentation nicht nachvollziehen Weil entweder Verjährung auf was sie die Beklagte beruft Oder erst gar kein Recht auf Herausgabe Auf was sich auch die Beklagte beruft weil sie einen Vertrag mit mir nun hat, Dagegen obwohl Quittungen auf dem Richtertisch vorlagen (Barzahlungen Quittungen an diese Schule)hat die Richterin erst mal an dem Datum gezweifelt,und meinte das diese Rechnung ungeeignet sei ,weil sie Statt 2015 nun das Jahr 2018 sieht, Dazu hat die Tatsache übersehen indem die Beklagte sich derFalschaussage strafbar gemacht hat,indem diese erst hat einen um 1300 Euro niedrigeren Betrag angegeben (die Barzahlungen,welche aus Quittung nun vorlagen)und der Behauptung Das sie dieses Mist mit dem aufgelebtem Vertrag,gesagt hat in einem persönlichen Gespräch in der Schule (Beweisemittel ,die Quittung,steht dort bezahlt in Bar durch Frau xy) sonder meine Mutter nun eine Banküberweisung getätigt hat. ... Meine Klage wurde dem dem Amtsgericht in Dortmund,erstmals gar nicht bearbeitet worden,über halbes Jahr lang ,danach stand die „Abteilung wurde gelösch