Neues Maklerrecht
vom 29.12.2020
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind im Begriff eine Wohnung zu kaufen (Eheleute Zugewinn und der Kauf ist zu gleichen Teilen, per Kredit finanziert). Wir haben die Wohnung besichtigt am 3.12.2020 und sollten danach unterschreiben dass wir die Wohnung besichtigt haben als Nachweis für den Verkäufer ... ich (Ehemann) habe alleine unterschrieben im Dunkeln auf einer Mülltonne nach der Besichtigung, was ich noch weis ist dass ich Datum, Ort und Unterschrift geleistet habe ... ... Als ich die Kopie der Unterschrift vom 3.12.2020 bekam waren es auf einmal 2 Seiten auf der ersten hatte der Makler meinen Namen (Ehemann) und Adresse eingetragen und auf der zweiten Seite ein Kreuz mit anderen Stift als meinen gesetzt an der Stelle wo ich auf mein14 tägiges Wiederrufsrecht verzichte......