Dem Verkäufer ist bekannt, dass bei vorzeitiger Kündigung eines Darlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann. (3) Der Kaufpreis ist zu zahlen wie folgt: - Der zur Ablösung der im Grundbuch eingetragenen Belastungen erforderliche Kaufpreisbetrag ist an die Gläubiger dieser Grundpfandrechte unter Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen; insoweit wird der Kaufpreisanspruch des Verkäufers an diese Gläubiger abgetreten. - Der danach verbleibende Kaufpreisbetrag ist an den Verkäufer zu zahlen, und zwar durch Überweisung auf sein Konto bei der xxx zur IBAN: xxxx (4) Zahlt die Käuferin den fälligen Kaufpreis nicht rechtzeitig, muss sie Verzugszinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zahlen. ... Er erteilt daher der Käuferin Vollmacht, vollstreckbare (§ 800 ZPO) Grundpfandrechte in unbegrenzter Höhe und mit beliebigen Zins- und Nebenleistungen zu bestellen. (2) Mitwirkungspflicht und Vollmacht bestehen nur: –wenn von der Vollmacht vor dem amtierenden Notar oder dessen Vertreter Gebrauch gemacht wird, –für Grundpfandrechte zugunsten von Kreditinstituten mit Sitz in Deutschland, –und wenn die Grundpfandrechtsbestellungsurkunde nachfolgende Bestimmungen a), b) und c) enthält: a) Sicherungsabrede: Die Grundschuldgläubigerin/Bank darf die Grundschuld nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf die Kaufpreisschuld der Käuferin geleistet hat. ... b) Zahlungsanweisung: Zahlungen der Grundschuldgläubigerin / Bank sind ausschließlich gemäß der Regelung des vorerwähnten Kaufvertrages zu leisten.