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Kontolöschung Geldverbleib

12. Januar 2024 07:41 |
Preis: 100,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrter Anwalt,

ich wende mich an Sie, um rechtliche Informationen zu einem Fall zu erhalten, der meinen Sohn betrifft. Mein Sohn lebt in Griechenland und verfügt über ein Girokonto, das meine Eltern für ihn eingerichtet haben, als er geboren wurde. Auf diesem Konto befanden sich 16.590 €, die aus dem Verkauf meines Elternhauses stammen. Mein Sohn verwendet dieses Konto hauptsächlich, um einige deutsche Internetanbieter zu bezahlen und in Deutschland Einkäufe zu tätigen.

Im Sommer haben wir wie gewöhnlich einige Briefe von der Spardabank erhalten, die wir nicht geöffnet haben, da wir davon ausgingen, dass es sich um Kontoauszüge handelt. Als mein Sohn im November nach Deutschland kam und Geld von der Bank abheben wollte, wurde ihm die Karte abgenommen. In etwa zur gleichen Zeit hat sich ein Verkäufer von Amazon beschwert, dass sein Geld nicht eingezogen werden konnte. Dadurch wurden wir auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam. Wir haben daraufhin die Briefe geöffnet und festgestellt, dass sein Konto bereits im September gekündigt wurde und der Verbleib des Geldes unklar ist. Der Kontostand wurde einfach auf null gesetzt.

Nach etwa zwei Wochen des Versuchs, jemanden von der Bank zu treffen, konnte ich tatsächlich mit dem Bankleiter der Spardabank Oberhausen Osterfeld, Stefan Pohl, sprechen. Er erklärte mir, dass sie mindestens acht Kündigungsschreiben geschickt haben und dass auch an meine deutsche Adresse offensichtlich Schreiben gesandt wurden. Diese Briefe haben uns jedoch nie erreicht. Zurzeit befinde ich mich auch in Griechenland, da meine Tochter hier lebt und vor einer Woche ein Baby bekommen hat. Dadurch ist mein Aufenthalt hier länger als gewöhnlich. Mein fester Wohnsitz ist in Dinslaken und ein Bekannter schaut regelmäßig meine Post an. Auch dieser Bekannte weiß nichts von einem solchen Brief, aber das sei an dieser Stelle unwichtig. Offensichtlich hat die Bank das Recht, das Konto auch ohne Kündigungsgrund zu kündigen, und es scheint, dass die Kündigungsfrist ordnungsgemäß eingehalten wurde.

Ich verstehe jedoch nicht, warum solch wichtige Informationen nicht per Einschreiben verschickt werden müssen und die Empfangspflicht klar sein sollte. Herr Stefan Pohl versicherte mir, dass sich das Geld beim Amtsgericht Düsseldorf befindet. Seit einer Woche ist dort jedoch niemand am Telefon zu erreichen. Ich würde gerne wissen, wie die rechtliche Situation ist. Mein Sohn hat den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht zugestimmt. Richtig ist, dass er sich nicht auf die Briefe gemeldet hat. Es gibt jedoch eine Klausel, die auch auf mich und meine Tochter zutrifft, wonach durch die Weiterführung des Kontos stillschweigendes Einverständnis vorausgesetzt werden kann, wenn dies durch die Kontozahlungen gegeben ist.

Wäre das nicht auch im Fall meines Sohnes gegeben? Ich habe Herrn Pohl nicht weiter darauf angesprochen, da es offensichtlich eine Möglichkeit für die Bank gibt, das Konto zu kündigen, auch ohne dieses Einverständnis. Auch eine Begründung ist offensichtlich nicht erforderlich. Wie können wir verhindern, dass ein SCHUFA-Eintrag für meinen Sohn gemacht wird und er sein Geld zurückerhält? Können Sie uns in dieser Hinsicht helfen?

Mit freundlichen Grüßen,
Gabriele Guennewig Kraniotaki

12. Januar 2024 | 08:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist es richtig, dass Banken grundsätzlich das Recht haben, ein Girokonto zu kündigen. Dieses Recht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken festgelegt. Eine Kündigung muss jedoch immer schriftlich erfolgen und eine angemessene Kündigungsfrist einhalten.
In Ihrem Fall scheint es, dass die Bank die Kündigung ordnungsgemäß durchgeführt hat, indem sie mehrere Kündigungsschreiben verschickt hat. Es ist jedoch ungewöhnlich, dass das Geld einfach "verschwunden" ist. Normalerweise sollte das Geld nach der Kündigung des Kontos an den Kontoinhaber ausgezahlt oder auf ein anderes Konto überwiesen werden.
Wenn die Bank Ihnen mitgeteilt hat, dass das Geld beim Amtsgericht Düsseldorf liegt, wurde das Geld wahrscheinlich bei an Hinterlegungsstelle des Amtsgericht überwiesen, damit die Bank nicht in Verzug gerät. Dies geschieht in der Regel, wenn der Kontoinhaber nach der Kündigung des Kontos nicht erreichbar ist und das Geld daher nicht ausgezahlt werden kann.
Ich empfehle Ihnen, sich an das Amtsgericht Düsseldorf zu wenden und dort nachzufragen, ob das Geld tatsächlich dort hinterlegt ist. Sollte dies der Fall sein, können Sie einen Antrag auf Auszahlung des Geldes stellen. Die Amtsgerichte halten hierfür entsprechende Vordrucke bereit.
Was den möglichen SCHUFA-Eintrag betrifft, so kann dieser nur erfolgen, wenn Ihr Sohn seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nicht nachgekommen ist. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall. In der Schufa wird daher der Eintrag des Kontos einfach entfernt, ohne ein sog. Abwicklungskonto einzurichten (Negativmerkmal). Sie dürften also nicht mit einem negativen Schufaeintrag rechnen. Vorsorglich würde ich dennoch empfehlen eine kostenlose Dateneinsicht bei der Schufa zu beantragen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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