Förderung * Die Förderung umfasst die Studiengebühren in Höhe von 329,00 € monatlich plus einer Schlussrate von 230,00 € und einer einmaligen Graduierungsgebühr in Höhe von 499,00 € (Gesamtbetrag: 9.283,00 €). * 50 % der anfallenden Studiengebühren werden während der Studienzeit gemäß Regelstudienzeit vom Unternehmen übernommen. ... Die Auszahlung erfolgt jeweils zum Ultimo des jeweils ersten Studienmonats. * Die weiteren 50% der Studiengebühren gemäß Regelstudienzeit werden wie folgt erstattet: Nach erfolgreichem Ablegen des Studienganges und entsprechend anschließendem Einsatz in der Firmengruppe Max Bögl erfolgt die Erstattung der Rest-Studiengebühren (50 % gemäß Regelstudienzeit) in 3 Schritten zu einem Drittel nach jeweils einem Jahr Beschäftigungszeit. * Der Höchstbetrag der Förderung beträgt nach derzeit gültiger Regelung 15.000,00 €. 3. Rückzahlungsklausel * Sollte der Student das Studium, aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht zum Abschluss bringen oder diesen Vertrag vor Abschluss des Studiums kündigen, so verpflichtet er sich, die vom Unternehmen getragenen Kosten sofort zu 100 % zu erstatten. * Sollte der Student nach Beendigung des Studiums das Arbeitsverhältnis innerhalb der nachfolgend genannten Zeiträume aus dem Beschäftigungsverhältnis mit dem Arbeitgeber wegen - nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Eigenkündigung - berechtigter verhaltensbedingter Kündigung durch den Arbeitgeber - eines vom Studenten veranlassten Aufhebungsvertrages ausscheiden, verpflichtet er sich, folgende prozentuale Anteile der Förderung an den Arbeitgeber zurückzuerstatten: o Erstattungsbetrag unter € 1.000,00: keine Rückzahlung o Erstattungsbetrag von über € 1.000,00 bis € 3.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 10% reduziert o Erstattungsbetrag zwischen € 3.600,00 und € 9.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 5% reduziert o Erstattungsbetrag von über € 9.600,00: 100%ige Erstattung, welche sich um jeden zwischen Ende des Studiums und Ende des Beschäftigungsverhältnisses liegenden Monat um 2,5% reduziert 4.