4.7.2020
| 60,00 €
von Rechtsanwalt Jan Wilking
Habe bei einem öffentlichen Händler ein Auto gekauft,optisch und Spaltmaße wurden vor Ort von mir kontrolliert, Probefahrt auch alles gut.nichts gesehen.Auf nachfragen über einen Unfall,wurde nur bekannt gegeben,vom Vorgänger leicht hinten rechts,wurde von Fachwerkstatt durchgeführt.Im Kaufvertrag stand, Unfallfahrzeug . Käufer wurde auf lackausvesserung und vorschäden hinten rechts hingewiesen.Ich habe das Auto gekauft,und nach zwei Wochen wegen eines anderen Auspuffes zu BMW gestellt,sie meinten,der sei ein komplett Unfall wagen,vorne Achsen verzogen,verkehrte Achse und Antriebswelle eingebaut,hintere Achsen zum Teil abgebrochen,vorne Kühlergrill nach hinten verzogen,Motorlagerung verzogen.bekomme ich irgendwie mein Geld zurück?