Umsatzsteuer bei Reverse Charge als Kleinunternehmer nicht angeführt
vom 28.2.2023
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Kleinunternehmer und bin erst jetzt darüber gestolpert, dass ich seit 2020 Rechnungen von einer US-Firma für Onlinehostingdienste erhalte, in denen keine Mehrwertsteuer erhoben wird und für die ich offenbar verantwortlich gewesen wäre, Mehrwertsteuer in Deutschland selbstständig abzuführen. ... Mein Steuerberater rät mir dazu, wegen der relativ kleinen Beträge nun tatsächlich nicht aktiv zu werden und einfach nachzuzahlen, falls der Vorfall im Verlauf einer Steuerprüfung irgendwann einmal moniert werden sollte. ... Allerdings habe ich nun auch gelesen, dass Nachmeldungen im Bereich der Umsatzsteuer als Selbstanzeige gewertet werden - solche hohen Wellen möchte ich natürlich eigentlich auch nicht schlagen.