Begrenzte Realsplitting und etwaige generelle Auswirkung auf Sozialversicherungen
vom 18.6.2025
für 70 €
beantwortet von
Im relevanten Steuerjahr 2024 (getrennte Veranlagung, Steuerklasse I) wurde von mir als Unterhaltsverpflichteten zunächst bis einschließlich Juli 2024 neben dem Trennungsunterhalt eine separate Nutzungsentschädigung an die Unterhaltsberechtigte gezahlt.