Entlastungsbetrag oder Splitting bei Ehe getrenntlebend mit Kindern
vom 5.9.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M. / Bremen
Wir haben geheiratet, jedoch noch keine gemeinsame Wohnung gefunden. Also getrennte Lebensführung. Jeder der beiden Partner Alleinerziehend mit 2 Kindern.