Fragen zu rückwirkender ZM und Rechnungsberichtigung als Kleinunternehmerin
vom 30.7.2025
für 64 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Seit Ende 2024 erbringe ich regelmäßig Dienstleistungen an ein Unternehmen mit Sitz in Estland (B2B). Mir wurde nun bekannt, dass ich für innergemeinschaftliche Leistungen eine USt-IdNr. benötige und Zusammenfassende Meldungen (ZM) abgeben muss, sofern das Reverse-Charge-Verfahren greift (§ 18a UStG i. ... Dazu meine Fragen: Kann ich die USt-IdNr. jetzt beantragen und die ZM für vergangene Leistungen rückwirkend korrekt einreichen, obwohl meine bisherigen Rechnungen keine USt-IdNr. enthielten?