Abschreibung Doppelhaus über § 7b EStG und Verkauf im 5ten Jahr
vom 31.1.2025
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Nach 4 Jahren Vermietung möchte ich diese Häuser dann veräußern. ... Im diesem Jahre würde ich dann den Gewinn aus der Veräußerung, der sich ergibt aus Verkaufspreis der Häuser - normale Abschreibung über die 4 Jahre - Sonderabschreibung über die 4 Jahre - Baukosten - Grundstückskosten, über die "Spekulationssteuer" also über die Einkommenssteuer versteuern. ... Aus meiner Sicht greift hier aber §7b ESt. 4 (2), da die Gewinne der Einkommensteuer unterliegen (Spekulationssteuer) und somit trotz Verkauf vor 10 Jahren keine Rückgängigmachung der Abschreibung erfolgt.