Sehr geehrte Damen und Herren, Ich vermiete Seecontainer als Lagerräume auf einem gemieteten Grundstück. ... Ist die Nutzungsdauer unter Vermietung und Verpachtung gleich der Nutzungsdauer im gewerblichen Fall laut AfA-Tabelle (z.B. 10 Jahre für Container, es handelt sich ja nicht um ein herkömmliches Gebäude); 2. kann bei Vermietung und Verpachtung auch die Unterscheidung in Abschreibung für Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und GWG gemacht werden; 3. können im Prinzip alle passenden Positionen der EÜR entsprechend für die Einnahmen und Ausgaben/Werbungskosten unter Vermietung und Verpachtung übernommen werden; 4. ist es korrekt, für die USt-VA, USt-Erkl. und EÜR (Gewerbe) jeweils nur den Anteil x der Ausgaben anzusetzen, obwohl die Rechnungen/Belege jeweils x + (1-x) = 1, also 100% der Kosten ausweisen (die Umsätze aus Vermietung an nicht VSt-abzugsb. Mieter sollten dementsprechend hier auch nicht auftauchen); 5. würde das Finanzamt unter 4. bei einem Datenexport nach GDPdU jeweils auch nur den Anteil x erwarten, insbesondere auch bei den Anlagen(Abschreibung bei Gewerbe natürlich auf Nettobeträge); 6. ist die Zuordnung unter Untervermietung gemieteter Räume bei Vermietung und Verpachtung zulässig (ich miete nur den Grund und Boden)?