Während des Jahres 2025 erhält A noch insgesamt 12.000 EUR Gehalt aus seiner Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer seiner Limited in Zypern sowie 20.000 EUR Bonus aus seinem aufgelösten Arbeitsverhältnis in Deutschland. ... A möchte die Nettoeinkünfte aus seiner Abfindung optimieren. (1) Da seine gesamten Einkünfte im Jahr 2025 zu mindestens 90% der deutschen Einkommenssteuer unterliegen, geht er davon aus, dass er auf Antrag in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird und damit die Fünftelregelung mit Zusammenveranlagung nutzen kann. (2) A geht ebenso davon aus, dass die zypriotischen und deutschen Gehälter (zusammen etwa 32.000 EUR) rechtssicher mit Ausgaben wie Nachzahlungen in die Pensionskasse und notfalls Spenden für Steuerzwecke auf 0 gesenkt werden können, um seinen Steuersatz auf die Abfindung zu minimieren. (3) A stellt sich ferner die Frage, ob potenzielle im Jahr 2025 erhaltene Dividendeneinkünfte aus seiner zyprischen Limited sowie andere Kapitalerträge aus Aktienhandel in seinem Namen sich schädlich auf die 90% Regelung aus (1) und / oder auf Steuerprogression für die Abfindung auswirken würden. (4) A könnte mit seiner Familie während des Jahres 2025 einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland beibehalten, wenn dies eventuell vorhandene Steuerrisiken senken würde.