Als ich damals beim Finanzamt nach einem Steuerklassenwechsel angefragt habe wurde mir mitgeteilt das dies nicht möglich ist, da meine Frau nicht hier lebt, und deshalb meine Ehe als Ehe mit Trennung gesehen wird. ... Das Finanzamt wurde daraufhin von mir kontaktiert und von dort bekommt ich folgende Nachricht: Steuerklassenwechsel auf Steuerklasse 3 ab dem 1.11.23 - 31.12.23 Steuerklasse 4 vom 4.10.23. - 31.10.23 Bis zum 4.10.23 Steuerklasse 1 Ich weiß das man in dem Jahr in dem man heiratet rückwirkend bis zum Januar bei Steuerklassenwechsel nachberechnet wird. ... Man verweigerte mir also in dem Jahr meiner Ehe die rückwirkende Nachberechnung und Anpassung meiner Steuerklasse mit der Begründung meine Frau lebt ja im Ausland, und wenn ich meine Frau nach Deutschland hole, verweigert man mir die rückwirkende Steuerklassenanpassung mit dem Hinweis die Ehe wurde ja nicht in diesem Jahr geschlossen, und überhaupt sei sie ja in Russland geschlossen worden, und in Deutschland lediglich legitimiert worden.