Betriebsaufspaltung in gemieteter Immobilie
vom 6.3.2025
für 63 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
A und M nutzen jeweils teilweise Ihre Arbeitszimmer, welche nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks umfassen dürften. (§ 8 EstDV). Die drei Gesellschaften sind am Wohnsitz registriert (Finanzamt & Handelsregister) Der Gemeine Wert der gemieteten Immobilie ist nicht Bekannt (wg. 20,5 TEUR Grenze des § 8). In der Einkommensteuererklärung haben A und M die Arbeitszimmer nicht als häusliches Arbeitszimmer auch nicht als Homeoffice erfasst.