Familienzusammenführung gemäß § 26 Abs. 4 AufenthG
vom 15.3.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau hat einen Visum in Vereinigte Arabische Emirate beantragt und hat uns die Botschaft das Visum abgelehnt, weil ich Niederlassungserlaubins mit § 23 abs 2 habe. danach habe ich die Ausländerbehörde kontaktiert, um die Paragraph in die Niederlassungserlaubins zu ändern. nach paar monaten kommt zu mir diese Bescheid. '' 1- Die lhnen am 25.11.2024 erteilte Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG wird mit Wirkung für die Vergangenheit ab dem benannten Erteilungszeitpunkt zurückgenommen. 2- lhnen wird die Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 4 AufenthG mit Wirkung für die Vergangenheit ab 25.11.2024 erteilt. 3- Diese Entscheidung ergeht kostenfrei. '' meinem Fragen : 1- mit Niederlassungserlaubnis § 26 abs 4 kann ich meinem Frau nach Deutschland mit Visum aus Botschaft zusammenführen?