die Abschiebung
vom 23.1.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Ich besitze tschechische Dokumente mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die nicht widerrufen werden kann. ... Alle drei Anträge wurden abgelehnt, weil Deutschland meine tschechischen Dokumente als Aufenthaltstitel (und nicht als Daueraufenthalt) einstuft. ... Für uns handelt es sich um einen Aufenthaltstitel."